Gleichstellungsmittel (für Wissenschaftlerinnen)
Unter dem Vorbehalt der Zuweisung stehen der Frauenbeauftragten Mittel der Universität Bayreuth zur Erfüllung des Gleichstellungsauftrages zur Verfügung, die zweimal jährlich vergeben werden.
Die Anträge werden anhand von Kriterien bewertet, die der Ausschuss für Frauenförderung festgelegt hat. Mittel für Promovendinnen stehen ausschließlich Mitgliedern der University of Bayreuth Graduate School zur Verfügung. Die Anträge sind fristgerecht (30.04. und 30.10.) von der Antragstellerin bzw. bei dem Frauenbeauftragten der jeweiligen Fakultät einzureichen.
Bewerbungsfrist ist der 30.10.2024
Wissenschaftlerinnen in der Qualifizierungsphase (ab Promotion) können folgende Maßnahmen beantragen:
Downloads und Link zum Antragsformular
Der Antrag kann alleine über das Antragsformular Gleichstellungsmittel gestellt werden.
Ihre*n für Sie zuständige*n Fakultätsfrauenbeauftragte*n entnehmen Sie dieser Liste.
Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der Servicestelle Chancengleichheit.
Für weitere Informationen zur Mitgliedschaft in der University of Bayreuth Graduate School besuchen Sie bitte die Website: graduateschool.uni-bayreuth.de.